Weinrechtliche Grenzwerte und Bestimmungen:

Alle Angaben für Mosel-Saar-Ruwer und ohne Gewähr.
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Mindest-Mostgewichte Mosel (Geändert!)

ACHTUNG: Seit dem Jahrgang 2014 müssen Weine die unter einer Einzellagenbezeichnung oder unter dem Begriff "Steillage" vermarktet werden bei der Ernte mindestens Kabinett-Mostgewicht haben.
Sie dürfen trotzdem angereichert werden und als Qualitätswein verkauft werden. Aber die Trauben müssen bei der Ernte im Bereich Kabinett gelegen haben. Diese gilt auch für Verschnittwein und Süßreserve.
Desweiteren müssen "Steillagen-Weine" bei der Qualitätsweinprüfung mind. 3.0 Punkte erlangen.

Qualität Rebsorte Mostgewicht
Traubensaft alle 55 ° Oe
Deutscher Wein alle 47 ° Oe
Landwein alle 47 ° Oe
Qualitätswein Riesling 55 ° Oe (neu)
Elbling 55 ° Oe (neu)
M.-Th. 58 ° Oe
übrige weiße Sorten 60 ° Oe
Dornfelder 68 ° Oe
übrige rote Sorten 60 ° Oe
Classic Riesling 62 ° Oe
Elbling 62 ° Oe
M.-Th. 65 ° Oe
übrige Sorten 67 ° Oe
Hochgewächs Riesling 67 ° Oe
Kabinett Elbling 70 ° Oe (neu)
alle übrige Sorten 73° Oe
Spätlese Riesling 80 ° Oe (neu)
M.-Th. 80 ° Oe
rote Sorten 80 ° Oe
andere weiße Sorten 85 ° Oe
Auslese Riesling 88 ° Oe (neu)
M.-Th. 88 ° Oe
rote Sorten 88 ° Oe
übrige Sorten 93 ° Oe
Beerenauslese alle Sorten 110 ° Oe
Trockenbeerenauslese alle Sorten 150 ° Oe
Eiswein alle Sorten 110 ° Oe

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 Alkohol-Höchstgrenzen
Weinart Alk % Alk g/ltr
Tafelwein weiß, rose und Rotling 11,5 %vol 90,7 g/ltr
Tafelwein rot 12,0 %vol 94,7 g/ltr
Qualitätswein weiß, rose und Rotling 15,0 %vol 118,35 g/ltr
Qualitätswein rot 15,0 %vol 118,35 g/ltr
ACHTUNG: Maximale Anreicherung um 24 g/ltr. Alkohol gilt immer noch.
Die Tafelwein-Alkohol-Höchstgrenzen gelten auch für Landwein.
Die Höchstgrenzen gelten nur für angereicherte Tafel-/Landweine.
Sind die Weine nicht angereichert, gibt es keine Alkohol-Höchstgrenze.
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Mindest Gesamtalkoholgehalte angereicherte Weine
Rebsorte Alk % Alk g/ltr
Riesling und Elbling 8,9 %vol 70 g/ltr
Dornfelder 12 %vol 95 g/ltr
andere Sorten 9,3 %vol 73 g/ltr
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Mindest vorhandene Alkoholgehalte
Weinart Prädikat Alk % Alk g/ltr
Tafelwein 8,5 %vol 67,0 g/ltr
Qualitätswein bis Auslese 7,0 %vol 55,3 g/ltr
ab Beerenauslese 5,5 %vol 43,4 g/ltr
Sekt 10,0 %vol 78,9 g/ltr
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Grenzwerte der flüchtigen Säure
Sorte Wert
Weißwein und Rose max. 1,08 g/ltr.
Rotweine max. 1,20 g/ltr.

ACHTUNG: Diese Grenzwerte sind die absolute analytische Obergrenze. Ist die flüchtige Säure schmeck- oder riechbar kann der Wein auch bei niedrigeren Gehalten von der Prüfstelle abgelehnt werden.

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Diabetikerwein - Grenzwerte
  • max. 150 mg/ltr. Gesamt SO
  • max. 4 g/ltr. Glucose
  • max. 20 g/ltr. vergärbarer Zucker
  • max. 12Vol% Alkohol
Erfüllt der Wein die obigen Voraussetzungen, darf die Angabe:
Für Diabetiker geeignet - Nur nach Befragen des Arztes
verwendet werden. Zusätzlich muß der Gehalt an Gesamtzucker, als Invertzucker berechnet, in Gramm / Liter angegeben werden.
Übersteigt dieser 4 g/ltr dann ist auch noch der Gehalt an Glukose und Fructose in Gramm sowie der Brennwert des Alkohols und der physiologische Gesamtbrennwert in g/Liter anzugeben.
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SO2-Grenzwerte (Geändert!)

ACHTUNG: Ausnahme für den Jahrgang 2014:
Für die Anbaugebiete Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz wurde der Gesamtschwefelgehalt für alle Qualitätsstufen deren Gesamtschwefelgehalt unter 300 mg/ltr. lag, ausnahmsweise für den Jahrgang 2014 um 50 mg/l erhöht. Dies gilt also für Land-, Qualitäts- und Kabinettweine, nicht aber für Spätlesen, Auslesen und Beerenauslesen. Es gelten jetzt folgende Grenzwerte:
Weine unter 5 g/l. Restzucker:
Rot: 200 mg/l
Weiß: 250 mg/l.
Weine über 5 g/l. Restzucker: (Landwein, QbA, Kabinett)
Rot: 250 mg/l
Weiß: 300 mg/l
Ab Ernte 2015 gelten dann wieder die unten aufgeführten Werte.

  Weißwein und Rose Rotwein
  unter 5g/l RZ über 5g/l RZ unter 5g/l RZ über 5g/l RZ
Tafelwein 200 mg/l 250 mg/l 150 mg/l 200 mg/l
QbA 200 mg/l 250 mg/l 150 mg/l 200 mg/l
Kabinett 200 mg/l 250 mg/l 150 mg/l 200 mg/l
Spätlese 200 mg/l 300 mg/l 150 mg/l 300 mg/l
Auslese 200 mg/l 350 mg/l 150 mg/l 350 mg/l
Ba,TBA,Eiswein 200 mg/l 400 mg/l 150 mg/l 400 mg/l
Sekt 185 mg/l 185 mg/l 185 mg/l 185 mg/l
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Geschmacksrichtungen bei WEIN
Geschmacksrichtung Maximaler Zucker-Gehalt
trocken Säure in g/ltr + 2, max. 9 g/ltr vergärbarer Zucker
halbtrocken Säure in g/ltr + 10, max.18 g/ltr vergärbarer Zucker
lieblich >halbtrocken; max. 45 g/ltr vergärbarer Zucker
süß >45g/ltr vergärbarer Zucker
Bei der Geschmacksangabe für Wein wird eine Toleranz von 1 g/ltr eingeräumt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Labor.
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Geschmacksrichtungen bei Sekt
Geschmacksrichtung Maximaler Zucker-Gehalt
Brut nature, naturherb unter 3 g/ltr vergärbarer Zucker
Extra Brut 0 - 6 g/ltr vergärbarer Zucker
Brut unter 12 g/ltr vergärbarer Zucker
Extra Trocken 12 - 17 g/ltr vergärbarer Zucker
Trocken 17-32 g/ltr vergärbarer Zucker
Halbtrocken 32 - 50 g/ltr vergärbarer Zucker
Mild über 50 g/ltr vergärbarer Zucker
Bei der Geschmacksangabe für Schaumwein wird laut Artikel 58 Abs.3 eine Toleranzgrenze von 3 g/ltr eingeräumt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Labor.
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