Säuerung zugelassen.Dienstag, 16. September 2014
Für den Jahrgang 2014 wurde vom rheinland-pfälzischen Weinbauministerium die Säuerung von Most und Wein ausnahmsweise zugelassen. Die Genehmigung gilt rückwirkend zum 1. September. Weiterführende Infos zur Säuerung, auch zu den zugelassenen Säuren, finden Sie hier.