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Weingesetzänderung: Steillage und TerrassenlageMittwoch, 10. September 2014

Neue gesetzliche Voraussetzungen für die Verwendung der Begriffe Steillage und Terrassenlage:
- Es muss sich um einen Qualitäts- oder Prädikatswein handeln.
- Die obigen Bezeichnungen dürfen nur für die Rebsorten Weißer Riesling, Weißer Burgunder, Grauer Burgunder, Frühburgunder und Spätburgunder verwendet werden
-Das Ausgangsmostgewicht muss mindestens der Prädikatssufe Kabinett entsprechen.
-Bei der AP-Prüfung muss der Wein mindestens 3.0 Punkte erreichten


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