<--Zurück zur ÜbersichtKatasterlageDienstag, 9. September 2014
Die Katasterlage muss in der Weinbergsrolle eingetragen werden. Dies kann von jedem Weinbaubetrieb, der Rebflächen in dieser Lage hat, beantragt werden.
Nach der Eintragung kann diese Bezeichnung dann auch von den anderen Betrieben die dort Weinberg haben verwendet werden.
Die Katasterlage darf nur in Verbindung mit der zugehörigen Einzellage oder dem Namen der Gemeinde verwendet werden.
Ausserdem müssen die Trauben das Mindestmostgewicht von Kabinett haben und die Katasterlage muss ab dem Herbstbuch in der Weinbuchführung stehen.
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