Erhöhte Anreicherung zugelassenMontag, 8. Dezember 2014
Endlich wurde von Brüssel die erhöhte Anreicherung für den Jahrgang 2014 zugelassen. Die erhöhte Anreicherung gilt für das Weinanbaugebiet Mosel, ausgenommen die Gebiete von Perl, Oberperl, Nennig und Sehndorf. Sie gilt für alle Rebsorten. Die Anreicherung darf 3,5 % vol (=28 g/ltr Alkohol) nicht überschreiten.